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  • Thorsten Piening: Er weiß, wie Google-Stellenanzeigen funktionieren!

    Thorsten Piening: Er weiß, wie Google-Stellenanzeigen funktionieren!

    Thorsten Piening ist Mitgründer und Gesellschafter von persomatch. Sein Unternehmen ist dabei auf das Schalten von Stellenanzeigen auf Google spezialisiert. Google Ads, Google for Jobs oder Google SEO gehören zu seinen Spezialgebieten. Auch davor war der Experte bereits selbstständig und hat mehrere Unternehmen erfolgreich gegründet und verkauft. Als Dozent an verschiedenen Hochschulen und Institutionen bildet er Wissbegierige weiter und verrät Tipps zu Recruiting und Employer Branding. Außerdem hat Thorsten Piening bereits ein Buch geschrieben, das den Titel trägt „Suchmaschinenmarketing in der Personalakquise“. Im Interview hat er uns einen spannenden Einblick gegeben.

    Was sind derzeit die größten Herausforderungen im Recruiting?

    Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel ist nicht nur bei den Unternehmen angekommen, sondern auch spürbar für die breite Gesellschaft. Überall sieht man Stellenanzeigen und Stellenangebote und die Einschränkungen nimmt man nicht nur über längere Wartezeiten am Flughafen wahr, sondern auch durch eingeschränkte Öffnungszeiten bei Restaurants oder der Verfügbarkeit von Handwerkern. Die Anzahl der so genannten Engpassberufe steigt kontinuierlich und wir haben aktuell ca. 2.000.000 unbesetzte Stellen: Tendenz steigend. Jährlich werden uns in den nächsten Jahren jeweils ca. 500.000 Mitarbeitende am Arbeitsmarkt fehlen und der „War for Talents“ wird mehr und mehr Realität. Es wird immer schwieriger Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden. Denn erschwerend kommt hinzu, dass die Fluktuation in Deutschland zunimmt: insbesondere bei der jüngeren Zielgruppen, die andere Ansprüche an Arbeitgebende stellen als noch vor 10 oder 20 Jahren. Es gibt heute schlichtweg kein Unternehmen mehr, was keine Mitarbeitende sucht und es wird immer schwieriger diese zu gewinnen.

    Wieso ist Google die richtige Plattform für Recruiting und das Schalten von Stellenanzeigen?

    Google ist nachweislich die erste Anlaufstelle zum Thema Jobs: vor allen Jobbörsen, Stellenanzeigen in Tageszeitungen oder auch der Agentur für Arbeit. 72,3 % aller, die eine neue berufliche Herausforderung suchen, beginnen die Suche bei Google. Im Bereich der Schulabgänger:innen liegt der Anteil schon bei 84,3 %. Viele Unternehmen priorisieren ihre Maßnahmen immer noch falsch. Im Bereich Ausbildung wird immer noch auf Facebook gesetzt, obwohl die jüngeren Zielgruppen dort nicht mehr anzutreffen sind. Es gibt immer noch Firmen, die auf klassische Printanzeigen in Tageszeitungen setzen. Google verzeichnet monatlich mehr als 70.000.000 Suchanfragen zum Thema Jobs. Was liegt näher, als die Stellenanzeigen direkt dort zu positionieren. Dabei ist es wichtig, nicht nur auf Google for Jobs zu setzen, sondern die Stellen an erster Stelle bei Google anzeigen zu lassen über Google Ads und auch Suchmaschinenoptimierung zur Optimierung der Stellenanzeigen zu nutzen. Das alles decken wir sehr erfolgreich mit persomatch ab.

    Wenn man eine Stellenanzeige bei Google schalten möchte: Was sollte man unbedingt beachten, um Erfolg zu haben?

    70 Prozent aller Suchanfragen sind einmalig und nicht wiederkehrend und so verhält es sich auch beim Thema Jobs. Diese werden mit unterschiedlichsten Suchwörtern und Suchwortkombinationen gesucht. Teils mit der zu erwartenden Qualifikation, wie z.B. „Job als Quereinsteiger“ oder „Job ohne Ausbildung“ oder nach Umfang der Stelle, wie z.B. „Job Teilzeit“, „450 Euro Job“, „Minijob“, etc. Zudem werden Jobs mit Branche gesucht, in Kombination mit dem Einsatzort oder auch mit variierenden Jobtiteln. Hier ist es wichtig, unter den relevanten Begriffen ganz vorne gefunden zu werden. Daher bewerben wir die einzelne Stelle per Google Ads durchschnittlich mit 500 bis 900 unterschiedlichen Suchwortkombinationen. Bei Google for Jobs und über Google SEO kann man nur begrenzt Schlüsselwörter einsetzen, aber das kann man mit Google Ads perfekt lösen. Und es ist wichtig in allen Disziplinen (Google Ads, Google for Jobs und Google SEO) präsent zu sein. Nur so schöpft man das gesamte Potenzial aus.

    Was ist dein Top-Tipp fürs Recruiting?

    Klar den Fokus auf Google zu setzen und entsprechend richtig zu priorisieren. Aber losgelöst vom Traffic, den Google bringt, sollten die klassischen, langweiligen Stellenanzeigen verschwinden. Arbeitgeber müssen sich heute und zukünftig bei Arbeitnehmenden bewerben und hier geht es vielmehr um Marketing und Verkauf, d.h. Employer Branding wird immer wichtiger und vor allen Dingen das Herausstellen wesentlicher Merkmale, die den potenziellen Arbeitgeber auszeichnen. Ob es Home Office-Regelungen sind, Benefits für die Mitarbeiter, flexible Arbeitszeiten, das Firmenfahrrad, betriebliches Gesundheitsmanagement, etc.: Unternehmen müssen weit mehr bieten als nur die Vergütung. Aber das Umdenken findet nur sehr zögerlich statt. Dabei sind diese Maßnahmen nicht nur wichtig zur Gewinnung neuer Mitarbeitender, sondern vor allen Dingen auch zur Bindung derselbigen.

    Und welche Fehler sollten dahingehend unbedingt vermieden werden?

    Karriereseiten sollten sich mehr am E-Commerce orientieren. Hier versuchen Shops es den Kunden so einfach und komfortabel wie möglich zu machen, ein Produkt zu erwerben. Wenn man sich aber heute viele Karriereseiten oder Stellenanzeigen anschaut, dann sind diese teilweise nicht einmal für mobile Endgeräte optimiert, Bewerbende müssen sich aufwendig registrieren und es gibt zu wenige Alternativen der Bewerbung als solches, wie z.B. die Sprach- oder Videobewerbung, die Bewerbung per Whatsapp oder auch alternative Kontaktmöglichkeiten zum Unternehmen. Hier gibt es unglaublich großen Nachholbedarf. Ich habe dazu auch mehrere Whitepaper verfasst wie z.B. „11 Tipps für das Recruiting“ oder „7 Tipps für die Karrierewebsite“, die man sich kostenlos auf unserer Website anfordern kann.

    Wo siehst du die Zukunft des Recruitings?

    Der Erfolg von Unternehmen wird zukünftig nicht mehr davon abhängen neue Kunden zu gewinnen und den Umsatz zu steigern, sondern Mitarbeitende für sich zu gewinnen und zu binden, denn diese sind die tatsächlichen Leistungserbringer und -träger. Wir haben einen Arbeitnehmermarkt und je schneller das Unternehmen erkennen und umdenken, desto größer sind die Chancen den „War for Talents“ für sich zu entscheiden.

    Wenn du jetzt mehr über digitale Strategien im Recruiting erfahren möchtest, dann melde dich gleich an zur DRX – der DIGITAL RECRUITING CONFERENCE & EXPO in Düsseldorf. Hier erfährst du alles über modernes Recruiting und erhältst an zwei Tagen die besten Tipps von über 50 Speakern.

  • 5 verhängnisvolle Fehler im Arbeitsrecht

    5 verhängnisvolle Fehler im Arbeitsrecht

    Das Arbeitsrecht regelt die Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Es definiert also die Rahmenbedingungen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über klassische arbeitsrechtliche Fallen und geltende Grundsätze.

    1. Krankheit

    Der Klassiker im Arbeitsrecht sind Streitigkeiten rund ums Thema Krankheit. Arbeitnehmer:innen haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 Prozent bis zur Dauer von 6 Wochen. Aber Achtung: Nicht jeder Schnupfen führt zu Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähig ist man erst dann, wenn man außerstande ist, die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Arbeitsleistung zu verrichten. Zum Beispiel kann ein Dachdecker mit gebrochenem Fuß seine Arbeit nicht verrichten. Ein Büroangestellter hingegen schon.

    Eine Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall besteht nicht, wenn Arbeitgeber:innen grob gegen das von einem vernünftigem Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstoßen, und es da­her un­ge­recht wäre, die Fol­gen die­ses völlig leicht­sin­ni­gen Ver­hal­tens auf die Ar­beit­ge­ber:in ab­zuwälzen. Das wäre zum Beispiel bei einer körperlichen Verletzung durch eine Trunkenheitsfahrt der Fall.

    So melden sich Arbeitnehmer:innen richtig krank

    Als Ar­beit­neh­mer:in bist du ge­setz­lich da­zu ver­pflich­tet, deinem Ar­beit­ge­ber

    1. die Tat­sa­che ih­rer Ar­beits­unfähig­keit, und
    2. de­ren vor­aus­sicht­li­che Dau­er

    „un­verzüglich“ an­zu­zei­gen. Ergo Arbeitnehmer:innen müssen am 1. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit im Betrieb anrufen und der Arbeitgeber:in Bescheid geben, dass und wie lange sie voraussichtlich krank sind. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, muss zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Arbeitgeber:innen dürfen jedoch auch schon früher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.

    Aber Achtung: Arbeitnehmer:innen müssen nicht mitteilen, woran sie erkrankt sind bzw. was die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit ist. Grundsätzlich geht hier das individuelle Persönlichkeitsrecht den Arbeitgeberinteressen vor. Das gilt im Arbeitsrecht sogar bei ansteckenden Krankheiten.

    2. Überstunden

    Überstunden sind ein immer wiederkehrendes Streitthema im Arbeitsverhältnis. Müssen Arbeitnehmer:innen Überstunden leisten? Und wenn ja, wie viele? Und was ist mit Ausgleich in Geld und Freizeit? Erstmal gilt die goldene Regel: Niemand ist zu Überstunden verpflichtet. Nur unser besonderen Umständen dürfen Arbeitgeber:innen Mehrarbeit vorschreiben.

    Überstunden vertraglich abgelten

    Die oft anzutreffende Klausel, wonach mit dem regulären Gehalt jegliche Überstunden abgegolten sein sollen, ist unwirksam. Denn der Arbeitnehmer:innen wissen bei einer solchen Klausel nicht, worauf sie sich einlassen. Sie ist somit intransparent. Eine Klausel, wonach Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist jedoch im Arbeitsrecht nicht grundsätzlich untersagt. Allerdings muss eine Zahl bzw. ein Prozentsatz festgelegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass Arbeitnehmer:innen jedoch nicht unangemessen benachteiligt werden dürfen.

    Maximale Wochenarbeitszeit im Arbeitsrecht

    Grundsätzlich gilt: Die maximale wöchentliche Arbeitszeit liegt bei 48 Stunden, die Höchstgrenze am Tag bei maximal 10 Stunden. Allerdings sind 60 Stunden Arbeitszeit pro Woche nur in Ausnahmen erlaubt und auch nur, wenn innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt die Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten wird. Vom Gesetz abweichende Klauseln sind rechtswidrig.

    3. Abmahnung

    Ebenfalls geht es im Arbeitsrecht oft um Abmahnungen. Mit einer Abmahnung beanstanden im Arbeitsrecht Arbeitgeber:innen ein bestimmtes arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten eines Arbeitnehmenden und drohen gleichzeitig für den Fall der Wiederholung negative Rechtsfolgen an. Sie kann jedoch auch von Arbeitnehmer:innen ausgesprochen werden.

    Regelmäßig ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht Voraussetzung dafür, dass im Widerholungsfall aus verhaltensbedingten Gründen ordentlich gekündigt werden kann. Durch die Abmahnung bekommen Arbeitnehmer:innen die Chance ihr Verhalten zu ändern und somit eine Kündigung zu vermeiden.

    Ei­ne Ab­mah­nung muss nicht un­be­dingt schrift­lich er­teilt wer­den. Auch ei­ne münd­lich aus­ge­spro­che­ne Ab­mah­nung ist im Arbeitsrecht wirk­sam. Jedoch können Ab­mah­nun­gen nur we­gen Ver­trags­verstößen aus­ge­spro­chen wer­den. Krank­heits­be­ding­te Fehl­zei­ten be­rech­ti­gen da­her beispielsweise nicht zu ei­ner Ab­mah­nung. 

    4. Kündigung

    Als Kündigung gilt im Arbeitsrecht eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden für die Zukunft, sofort oder nach Ablauf der Kündigungsfrist unmittelbar beendet werden soll. Die Vertragspartner:in braucht mit der Kündigung nicht einverstanden zu sein, da es sich um eine einseitige Erklärung handelt.

    Unwirksame Kündigungen können teuer werden

    Eine unwirksame Kündigung kann für Arbeitgeber:innen schwerwiegende Folgen haben – vor allem finanzieller Natur. Zum Beispiel können Arbeitgeber:innnen durch ein Gericht zur Lohnfortzahlung verpflichtet werden. Daher ist es ratsam ordentlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung im konkreten Fall vorliegen. Diese wären:

    • Ordnungsgemäße Kündigungserklärung
    • Einhaltung der Schriftform
    • Angabe von Kündigungsgründen
    • Einhaltung der Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung)
    • Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer

    5. Arbeitszeugnis

    Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schreibt das Arbeitsrecht Arbeitnehmenden einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis zu. Dabei handelt es sich um eine Urkunde, die die Arbeitgeber:in in Schriftform auszustellen hat. Bei künftigen Bewerbungen haben diese Zeugnisse häufig einen hohen Stellenwert, denn je besser desto eher bringen sie Vorteile bei der Jobsuche.

    Wirksame Formulierung im Arbeitsrecht

    Das Abschlusszeugnis muss klar, verständlich sowie „wahr und wohlwollend“ formuliert sein. Zweideutige Formulierungen sind also tabu! Zudem beinhaltet ein formal korrektes (einfaches) Arbeitszeugnis Hinweise zu Dauer, Art und Umfang der Tätigkeit. Weiter darf das Sozialverhalten und die Arbeitsleistung bewertet werden. Man spricht dann von einem qualifiziertem Arbeitszeugnis.

    Schlechtes Arbeitszeugnis

    Arbeitgeber:innen sollten bei der Zeugniserstellung stets sehr sorgfältig vorgehen, um keine Schadensersatzansprüche von ehemaligen Arbeitnehmenden zu riskieren. Denn wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, kann ab drei Wochen nach Erhalt eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings müssen Kläger:innen, sofern das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote drei ausfällt, beweisen, dass das Zeugnis nicht den Tatsachen entspricht. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.

    Fazit: Arbeitsrecht ist nicht zu vernachlässigen

    Das Arbeitsrecht ist sensibel, aber unfassbar relevant für unsere Arbeitswelt und somit für unseren Alltag. In Deutschland ist das Arbeitsrecht grundsätzlich sehr Arbeitnehmer:innen freundlich gestaltet. Daher sollten Arbeitgebende stets Vorsicht walten lassen und sich im Zweifel juristische Hilfe suchen. Wer sich nicht oder nur schlecht auskennt, läuft Gefahr in eine Falle zu tappen.

    Mehr Themen wie dieses erfährst du auf der DRX am 09. und 10. März 2023 in Düsseldorf!

    Häufige Fragen (FAQ) zu „Arbeitsrecht“

    Was fällt unter das Arbeitsrecht?

    Das Arbeitsrecht regelt die Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen. Es dient dem Arbeitnehmerschutz. Es umfasst eine Reihe an Gesetzen, Verordnungen und weiteren Bestimmungen.

    Wie sind die gesetzlichen Kündigungsfristen?

    Gemäß § 622 BGB kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.